Reaktivierung der Risikolebensversicherung nach Kündigung
Wer eine Risikolebensversicherung gekündigt hat und später feststellt, dass der Schutz weiterhin benötigt wird, fragt sich häufig nach der Möglichkeit einer Reaktivierung. Eine echte Wiederaufnahme ist nur in engen Grenzen möglich; in den meisten Fällen ist ein Neuabschluss erforderlich.