Abtretung und Pfändung der Risikolebensversicherung
Eine Risikolebensversicherung kann unter bestimmten Voraussetzungen abgetreten oder gepfändet werden. Beide Vorgänge berühren die wirtschaftliche Verfügbarkeit des Vertrags und der späteren Versicherungsleistung — mit Auswirkungen auf die Bezugsberechtigung.