Unwiderrufliches Bezugsrecht: Funktion und typische Anwendung
Das unwiderrufliche Bezugsrecht entsteht durch eine ausdrücklich vereinbarte Klausel im Versicherungsvertrag. Es ist im Gegensatz zur widerruflichen Bezugsberechtigung von der Zustimmung der bezugsberechtigten Person abhängig — und entfaltet daher eine starke Sicherungsfunktion.