Widerrufliches Bezugsrecht: Funktion und Grenzen
Das widerrufliche Bezugsrecht ist die in der Praxis am häufigsten gewählte Form der Bezugsregelung in der Risikolebensversicherung. Es lässt sich vom Versicherungsnehmer jederzeit ändern, ohne dass die bezugsberechtigte Person zustimmen muss.